Schulvorstand - Oberschule Wiefelstede - Ganztagsschule mit integriertem Gymnasium

Ganztagsschule mit integriertem Gymnasium
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Schulvorstand
An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein  Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier  Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des  Schulvorstandes wahr. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in §  38 b NSchG geregelt. An den allgemein bildenden Schulen hat der  Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis  16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und  Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der  Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus  Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der  Schülerinnen und Schüler.

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule  mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die  Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG  abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den  von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die  Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,  Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für  die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring  in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule  nach § 32 Abs. 3 NSchG .
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